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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

STANDARDLEISTUNGEN 

 

PRÄAMBEL

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, bzw. der Vereinbarung (auch mündlich), die mit dem neuen Arbeitgeber (nachstehend «Kunde» genannt) getroffen wurde und sind in jedem Fall bindend. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Der Kunde anerkennt bei Zustellung eines Dossiers die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jobmanagement GmbH, Herrenmattstrasse 2, CH-4658 Däniken (HR-Eintrag des Kantons Solothurn Nr. CH-241.4.003.799-0) stillschweigend als verbindlich.

Die Jobmanagement GmbH konzentriert sich auf ihre Kernkompetenz und vermittelt einzig Anstellungen im fixen Anstellungsverhältnis (keine temporären Einsätze). Bei einer Anstellung eines/r empfohlenen Kandidaten/in (nachstehend «Kandidat» genannt), sowie weiteren Dienstleistungen, erhebt die Jobmanagement GmbH Honoraransprüche gemäss nachstehenden Punkten.

1. HONORAR BEI FESTVERMITTLUNGEN

·       Bruttojahresgehalt bis CHF 52‘000.00 8% des Bruttojahresgehaltes

·       Bruttojahresgehalt ab CHF 52‘001.00 12% des Bruttojahresgehaltes

·       Bruttojahresgehalt ab CHF 70‘000.00 15% des Bruttojahresgehaltes

·       Bruttojahresgehalt ab CHF 90‘000.00 18% des Bruttojahresgehaltes

·       Bruttojahresgehalt ab CHF 110‘000.00 20% des Bruttojahresgehaltes

·       Bruttojahresgehalt ab CHF 150‘000.00 25% des Bruttojahresgehaltes

       ·       Zwischen Voll- und Teilzeitanstellung wird nicht unterscheidet, es ist immer das ganze Honorar fällig (Basis             100% Anstellung).


1.1 DETAILS ZUM HONORAR 

  • Das Bruttojahresgehalt errechnet sich aus dem monatlichen Bruttogehalt x 12, plus 13. Monatslohn, Gratifikationen, Provisionen und (Ziel-) Bonus, usw. Fixe Spesenanteile werden explizit aufgerechnet.
  • Firmenwagen die privat genutzt werden können werden pauschal mit CHF 1’000.00/ Monat bewertet.
  • Bei erfolgsorientiertem Gehalt ist das Zielsalär massgebend.
  • Bei zeitlich befristeten Anstellungen gilt dieselbe Berechnungsbasis auf dem mutmasslichen Bruttojahresgehalt - ohne pro Rata Abzug.
  • Kommen gleichzeitig mehrere Anstellungen durch die Jobmanagement GmbH zustande, ist jede einzelne Vermittlung gemäss den vorgenannten Bedingungen zu vergüten.


2. SUCHMANDATE - HEADHUNTING

  • Bei Erteilung eines gezielten Personalsuchauftrages wird eine Mandatspauschale, unabhängig vom Sucherfolg geschuldet.
  • Eine individuelle Kalkulation wird dem Aufwand angemessen mit einer Auftragsbestätigung dokumentiert und zugestellt. Diese wird vom Kunden bestätigt.
  • Die Rechnungsstellung geschieht wie folgt:
    • 50% der Mandatspauschale bei Auftragserteilung, zahlbar sofort.
    • 25% der Mandatspauschale bei Präsentation eines- oder mehrerer Kandidaten.
    • 25% bei Vertragsunterzeichnung- bzw. Anstellung eines Kandidaten. 
  • Massgebend für die Endabrechung ist das Jahreszielgehalt. Berechnung gemäss Punkt 1.1
  • Das Suchmandat ist an die geplante Zeitachse gebunden. Es beginnt und endet in jedem Fall wie geplant.
  • 75% der Mandatspauschale bleiben in jedem Fall geschuldet. Die Jobmanagement GmbH verzichtet auf 25% des Honorars (Garantieleistung), falls es zu keiner Anstellung kommt.


3. ZUSATZLEISTUNGEN

  • Zusätzliche Dienstleistungen wie Inseratekosten, Medieneinsätze, bewerberbezogene Sonderanalysen, Tests, graphologische Gutachten, Gutachten aller Art, Übersetzungen wie auch Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten (CHF 1.20/Km ab CH-4658 Däniken), besondere Wünsche des Auftraggebers, usw. werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Honoraransätze im Stundenlohn werden zu CHF 220.00 / Std. verrechnet.


4. SCHUTZKLAUSEL-HAFTUNG

  • Nach Vertragsunterzeichnung händigt der Kunde unaufgefordert eine Kopie des Anstellungsvertrages der Jobmanagement GmbH aus.
  • Kommen gleichzeitig mehrere Anstellungen von der Jobmanagement GmbH vorgeschlagenen Kandidaten zustande, ist jede einzelne Vermittlung zu vergüten.
  • Stellt ein Kunde einen von der Jobmanagement GmbH vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von zwölf Monaten nach der Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, ist die Jobmanagement GmbH berechtigt, das Honorar vollumfänglich nachzufordern.
  • Der Kunde ist bezüglich der persönlichen und beruflichen Verhältnisse, der ihm von der Jobmanagement GmbH vorgestellten Kandidaten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu strengem Stillschweigen verpflichtet. Die Weiterverwendung, Veräusserung, Kopieren (und dergl.) von Dossiers und Unterlagen ist ausdrücklich untersagt. Nicht gebrauchte Dossiers und Unterlagen sind zu retournieren oder datenschutzkonform zu vernichten.
  • Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Jobmanagement GmbH eingeholt werden.
  • Das von der Jobmanagement GmbH geleistete Selektionsverfahren ersetzt in keinem Fall die Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die getroffene Wahl
  • Die Jobmanagement GmbH lehnt jegliche Haftung oder Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, wie auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten. 
  • Die Jobmanagement GmbH prüft die zur Verfügung gestellten Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen und übernimmt ausdrücklich keine Haftung für falsche Angaben, Interpretationen, Dokumentenfälschungen, usw.
  • Die Jobmanagement GmbH geht davon aus, dass bei erfolgreicher Vermittlung die Leistungen erbracht sind und übernimmt – ausdrücklich – keine Garantieleistungen, Rückzahlungen, und dergleichen, falls sich der Kandidat nicht «bewährt», bzw. ein Austritt (unabhängig einer zeitlichen Frist) desselben resultiert.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND MEHRWERTSTEUER

  • Die Jobmanagement GmbH stellt das vereinbarte Honorar bei erfolgter Vermittlung umgehend in Rechnung (keine Wartefrist – nicht der Arbeitsbeginn gilt als Rechnungsdatum). Dieses ist innert 10 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen.
  • Auf allen Preisen wird zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.


6. GERICHTSTAND

Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht. Streitigkeiten die vor, während oder nach Ablauf eines Auftragsverhältnisses zwischen der Jobmanagement GmbH und dem Kunden entstehen könnten, werden durch das zuständige Gericht am Sitz der Jobmanagement GmbH entschieden.



Däniken, 3. Januar 2022

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